Feuerpolizei
Ingenieurbüro Gujer AGExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Hofwisenstrasse 50a
8153 Rümlang
Tel: 044 512 43 00
E-Mail: info@gujerag.ch
Das Gesuch für die feuerpolizeiliche Bewilligung erhalten Sie hierExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Für Fragen zur Bauausführung sowie für allgemeine Feuerpolizei-Kontrollen (Sicherheit etc.) steht Ihnen das damit beauftragte Gemeindeingenieurbüro, Ingenieurbüro Gujer AG, gerne zur Verfügung.
Haben Sie im Rahmen eines Neubaus oder Umbaus Fragen über feuerpolizeiliche Belange?
Die Feuerpolizei prüft die Baugesuche in Bezug auf den Brandschutz und legt die notwendigen Brandschutzmassnahmen fest. Diese bilden einen Bestandteil der Baubewilligung.
Die Feuerpolizei kontrolliert die Einhaltung der feuerpolizeilichen Anordnungen. Sie erteilt die in die Zuständigkeit der Gemeinde fallenden feuerpolizeilichen Bewilligungen. Sie führt in den Gebäuden periodisch oder von Fall zu Fall feuerpolizeiliche Kontrollen durch und sorgt für die Behebung allfälliger Mängel, nötigenfalls durch Benützungsbeschränkung oder Ersatzvornahme.
Grundlage für den gesamten feuerpolizeilichen Vollzug sind die VKF-RichtlinienExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Weitere Informationen:
- Brandschutzvorschriften und Weisungen (GVZ)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Verordnung über den vorbeugenden Brandschutz (VVB)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Zugehörige Objekte
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bauamt | 043 422 60 90 | info@schleinikon.ch |