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Bauamt

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragsstellung an den Gemeinderat ab. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir Ihnen gerne Auskunft.

 

Elektroheizungen und zentrale Elektro-Wassererwärmer

Bis 2030 müssen Elektroheizungen und zentrale Elektro-Wassererwärmer (zentrale Elekt-roboiler) durch Systeme mit erneuerbaren Energien ersetzt werden (vgl. § 10b Abs. 3 Ener-giegesetz). Die Umsetzung der Sanierungspflicht obliegt den Eigentümerschaften. Unter der Adresse zh.ch/elektroheizungen finden Sie eine Website mit den wichtigsten Informationen.

 

 

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Dorfstrasse 16
8165 Schleinikon
Tel. 043 422 60 90
Fax 043 422 60 99
info@schleinikon.ch

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