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Rechtsgültige Amtspublikationen

Amtliches Publikationsorgan

Mit GR-Beschluss vom 20. November 2018, hat der Gemeinderat entschieden die Gemeindehomepage ab 1. Januar 2019 als amtliches Publikationsorgan zu nutzen.

Für die damit verbundenen Rechtswirkungen, insbesondere die Fristauslösung, ist in diesem Fall die elektronische Fassung mass­gebend.

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