Gemeindeversammlung
Ort
GemeindesaalDorfstrasse 16
8165 Schleinikon
Informationen
- Beschreibung
- GEMEINDEVERSAMMLUNG
Die Stimmberechtigten der Politischen Gemeinde werden zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Es gelangen folgende Geschäfte zur Behandlung:
1. Abnahme der Jahresrechnung 2015
2. Sanierung Dorfstrasse; Projekt- und Kreditgenehmigung
• Ersatz Kanalisationsleitung
• Ersatz Wasserleitung
• Oberbausanierung der Strasse
• Ersatz Strassenbeleuchtung
• Bau einer hindernisfreien Bushaltestelle (Höhe Schulhaus)
3. Anfragen nach § 51 des Gemeindegesetzes
Die vollständigen Akten liegen vom 18. Mai bis 08. Juni 2016 während den Bürozeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind nach § 51 des Gemeindegesetzes dem Gemeinderat mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen. - Voraussetzungen
- Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.