Wahlanordnung für die Erneuerungswahl Friedensrichter für die Amtsdauer 2027 - 2033
Der Gemeinderat hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl Friedensrichter die Amtsdauer 2027 - 2033 auf den 28. Februar 2027 festgesetzt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 6. Juni 2027 statt.
Die Wahl wird gemäss Art. 7 Gemeindeordnung sowie nach §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR, LS 161) und der Verordnung über die politischen Rechte (VPR, LS 161.1) an der Urne mit leerem Wahlzettel und Beiblatt durchgeführt.
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt (§§ 48 ff. GPR). Wahlvorschläge müssen bis spätestens, Mittwoch, 4. November 2026, 14.00 Uhr beim Gemeinderat Scheinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein (vgl. § 7a Abs. 2 VPR).
Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zehn Tage nach dem ersten Wahlgang können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden. Das Wahlergebnis des ersten Wahlganges wird am Sonntag, 28. Februar 2027 amtlich publiziert.
Für das Friedensrichteramt Schleinikon ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Die Kandidatin oder Kandidat ist mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und sofern vorhanden Parteizugehörigkeit (z.B. Partei, pol. Gruppierung, parteilos) zu bezeichnen. Zudem kann zusätzlich oder anstelle des Vornamens der Rufname angegeben werden.
Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 stimmberechtigten Personen der Gemeinde Schleinikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Formulare für die Wahlvorschläge können auf www.schleinikon.ch und der Gemeindeverwaltung Schleinikon bezogen werden.
Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der oben aufgeführten Frist im amtlichen Publikationsorgan veröffentlicht. Gleichzeitig wird eine zweite Frist von 7 Tagen angesetzt, innert der von der Publikation an gerechnet, frühere Vorschläge geändert oder zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge eingereicht werden können. Nach Ablauf der zweiten Frist können die Vorschläge nicht mehr verändert werden.
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Gemeinderat Schleinikon
25. September 2026
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Wahlanordnung Erneuerungswahl Friedensrichter für die Amtsdauer 2027-2033 (PDF, 87 kB) | Download | 0 | Wahlanordnung Erneuerungswahl Friedensrichter für die Amtsdauer 2027-2033 |
| Wahlvorschlag_Friedensrichter_Formular_Frist_40_Tage (PDF, 90 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag_Friedensrichter_Formular_Frist_40_Tage |