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Publikation der Wahlvorschläge; Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden, für die Amtsdauer 2026 - 2030 mit 2. Wahlgang vom 14. Juni 2026

24. März 2026

Aufgrund der erfolgten Ankündigung für den 2. Wahlgang der nicht besetzten Sitze

  • Gemeinderat (1 Mitglied)
  • Rechnungsprüfungskommission (1 Mitglied und Präsidium)

im Rahmen der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030 vom 14. Juni 2026 liegt folgender Wahlvorschlag vor:

Gemeinderat (1 Mitglied)

Name, Vorname

Beruf

Jahrg.

Adresse

Bisher
Neu

Kein Vorschlag

 

 

 

 

 

Rechnungsprüfungskommission (1 Mitglied und Präsidium)

Name, Vorname

Beruf

Jahrg.

Adresse

Bisher
Neu

Surber Remo

Finanzmanager

1985

Lägerenstrasse 5

neu

Präsidentin/Präsident

Surber Remo

Finanzmanager

1985

Lägerenstrasse 5

neu

 

Am Sonntag, 14. Juni 2026 wird ein 2. Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Entscheidend im zweiten Wahlgang ist das relative Mehr (§ 84 Abs. 2 GPR).

Wählbar für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon hat (§ 23 GPR und Art. 4 Gemeindeordnung).

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Schleinikon, 24. März 2026

Gemeinderat Schleinikon
Wahlleitende Behörde