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Ankündigung 2. Wahlgang vom 14. Juni 2026 für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030

9. März 2026

Für die anlässlich der Erneuerungswahlen vom 8. März 2026 nicht besetzten Sitze:

  • Gemeinderat (1 Mitglied)
  • Rechnungsprüfungskommission (1 Mitglied und Präsidium)

wird am Sonntag, 14. Juni 2026 ein 2. Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Entscheidend ist im zweiten Wahlgang das relative Mehr (§ 84b Abs. 2 GPR).

Wahlvorschläge für den ersten Wahlgang gelten auch für den zweiten Wahlgang. Bis zum Mittwoch, 18. März 2026, 14:00 Uhr können gültige Wahlvorschläge zurückgezogen oder neue Wahlvorschläge bei der wahlleitenden Behörde (Gemeinderat Schleinikon) eingereicht werden. Das Ergebnis des zweiten Wahlgangs wird am Sonntag, 14. Juni 2026 amtlich publiziert.

Wählbar für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon hat (§ 23 GPR und Art. 4 Gemeindeordnung).

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde Schleinikon unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden. Formulare für die Wahlvorschläge können auf www.schleinikon.ch und der Gemeindeverwaltung Schleinikon bezogen werden.

Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

9. März 2026

Gemeinderat Schleinikon

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Wahlvorschlag_Gemeinderat_Formular_2. Wahlgang_Frist_10_Tage (PDF, 74 kB) Download 0 Wahlvorschlag_Gemeinderat_Formular_2. Wahlgang_Frist_10_Tage
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