Inkraftsetzung revidierte Siedlungsentwässerungsverordnung und Gebührentarif (Tarifblatt) per 1. Januar 2025
Inkraftsetzung revidierte Siedlungsentwässerungsverordnung und Gebührentarif (Tarifblatt) per 1. Januar 2025
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2024 wurde die Teilrevision der Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) (separater Gebührentarif) der Gemeinde Schleinikon genehmigt.
Der Gemeinderat Schleinikon hat mit GRB 185-2024 vom 21. Oktober 2024 – vorbehältlich allfälliger Rekurse – beschlossen:
- Die revidierte Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt
- Der Gebührentarif (Tarifblatt) zur revidierten Siedlungsentwässerungsverordnung (SEVO) der Gemeinde Schleinikon wird auf den 1. Januar 2025 erlassen (Die bestehenden Gebührensätze bleiben unverändert bestehen).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung dieser Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Schleinikon 29. November 2024
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
GRB 185-2024 vom 21.10.2024 - SEVO und Gebührentarif (PDF, 1016.29 kB) | Download | 0 | GRB 185-2024 vom 21.10.2024 - SEVO und Gebührentarif |
Tarifblatt SEVO per 01.01.2025 (PDF, 542.5 kB) | Download | 1 | Tarifblatt SEVO per 01.01.2025 |