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Provisorische Wahlvorschläge Erneuerungswahl Gemeindebehörden 2022 – 2026

25. November 2021

Auf die Wahlausschreibung vom 12. Oktober 2021 sind innert Frist für die am 27. März 2022 stattfindenden Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 - 2026 folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidium)
Bis heute 4 Kandidaten

Name, Vorname

Beruf

Jahrg.

Adresse

Bisher
Neu

Böhler, Florina

Kauffrau

1987

Zythüslistrasse 6

Bisher

Burri, Terzio

Unternehmer

1973

Hofwis 6

Bisher

Galli, Theresia

Kauffrau

1964

Zythüslistrasse 20

Bisher

Hirt, Daniel

Ingenieur HTL

1971

Lägerenstrasse 8

Bisher

 

Präsidentin/Präsident

Böhler, Florina

Kauffrau

1987

Zythüslistrasse 6

Bisher

 

Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder und Präsidium)
Bis heute 4 Kandidaten

Name, Vorname

Beruf

Jahrg.

Adresse

Bisher
Neu

Egli, Ursula

Wirtschaftsprüferin

1961

Hofwis 1a

Neu

Furrer, Mario

Treuhänder

1969

Hinterdorfweg 7

Bisher

Schärer, Belinda

Kauffrau

1981

Leibachweg 3

Bisher

Sutter, Benjamin

Lehrperson

1971

Sennhüttenweg 3

Bisher

 

Präsidentin/Präsident

Furrer, Mario

Treuhänder

1969

Hinterdorfweg 7

Bisher

 

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden diese Wahlvorschläge amtlich bekannt gegeben. In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens 2. Dezember 2021 können die Vorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden.

Für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtige Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinde Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon oder auf der Homepage www.schleinikon.ch erhältlich.

Für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission sind keine stillen Wahlen vorgesehen.

Gegen die Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gemeinderat Schleinikon
Wahlleitende Behörde

Zugehörige Objekte

Name
Wahlvorschlag Gemeinderat Download 0 Wahlvorschlag Gemeinderat
Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission Download 1 Wahlvorschlag Rechnungsprüfungskommission