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Erneuerungswahl Notar/-in des Notariatskreises Dielsdorf für die Amtsdauer 2022-2026

24. September 2021

Notariatskreis Dielsdorf

(umfassend die Gemeinden Bachs, Boppelsen, Buchs ZH, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Hüttikon, Niederweningen, Oberweningen, Otelfingen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur)

 

Anordnung Erneuerungswahl Notarin/Notar für die Amtsdauer 2022 - 2026

Frist zur Einreichung eines Wahlvorschlags

In Anwendung von §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird Folgendes angeordnet:

  1. Für die Amtsdauer 2022 - 2026 wird im Notariatskreis Dielsdorf (umfassend die Gemeinden Bachs, Boppelsen, Buchs, Dällikon, Dänikon, Dielsdorf, Hüttikon, Niederweningen, Oberweningen, Otelfingen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf und Steinmaur) die Erneuerungswahl angeordnet.
  1. Es wird eine Frist von 40 Tagen eröffnet, das heisst bis 3. November 2021, innert welcher Wahlvorschläge beim Gemeinderat Dielsdorf, Gemeinderatskanzlei, Mühlestrasse 4, 8157 Dielsdorf, eingereicht werden können.
  1. Wählbar ist, wer im Kanton Zürich politischen Wohnsitz hat und gemäss § 10 des Notariatsgesetzes über ein Wahlfähigkeitszeugnis verfügt. Das entsprechende Wahlfähigkeitszeugnis ist zusammen mit dem Wahlvorschlag einzureichen.
  1. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Name, Vorname, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname, die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei und der Hinweis, ob die Kandidatin oder der Kandidat das Amt bereits bisher innehatte, angegeben werden.
  1. Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des Notariatswahlkreises Dielsdorf unterzeichnet sein. Die Unterzeichnenden müssen eigenhändig mit Namen und Vornamen unterschreiben. Ausserdem sind das Geburtsdatum und der Wohnort mit Adresse anzugeben.
  1. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.
  1. Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinderatskanzlei Dielsdorf, Mühlestr. 4, 8157 Dielsdorf, erhältlich.
  1. Der Gemeinderat Dielsdorf erklärt die Vorgeschlagene / den Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird am 27. März 2022 eine Urnenwahl durchgeführt.
  1. Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstr. 24, 8157 Dielsdorf, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Gemeinderat Dielsdorf

Wahlleitende Behörde

 

Publikationsdatum: 24.09.2021

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