Abstimmung Schulgemeindeordnung Schule Wehntal
Abstimmungsergebnis Schulgemeindeordnung Schule Wehntal
Die Schulgemeindeordnung der Schule Wehntal wurde am Abstimmungssonntag vom
13. Juni 2021 in den Gemeinden Niederweningen, Oberweningen, Schöfflisdorf und Schleinikon mit total 2149 Ja zu 397 Nein Stimmen angenommen, die Wahlbeteiligung betrug
55.64 %.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diesen Beschluss der gestrigen Urnenabstimmung kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Niederweningen, 18. Juni 2021
Gemeinderat Niederweningen
(wahlleitende Behörde)
Zugehörige Objekte
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