Abmeldung / Wegzug / Umzug
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.
Wegzug innerhalb der Schweiz
Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
- neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
- Wegzugsdatum
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- neue Adresse (Strasse, PLZ, Ort, Kanton)
- Wegzugsdatum
Online-Dienst eUmzugZH
Mit dem Online-Dienst eUmzugZH auf ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen.
Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.
Zu beachten: Für Wegzüge ins Ausland, kann die Abmeldung nicht elektronisch erfasst werden.
Dafür bitten wir Sie, persönllich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen. Mehr Informationen über die steuerlichen Belange erhalten Sie hier.
Gebühren
Abmeldungen sind gem. Gebührenverordnung kostenlos.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 422 60 90 | info@schleinikon.ch |