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Anmeldung / Abmeldung Hund

Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden und allfällige Mutationen innert 10 Tagen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (Chip-Datenbank) zu melden. Merkblatt AMICUS

Alle Hunde müssen vor der Abgabe, oder spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS AG registriert sein.

Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.


Anmeldung Hund

Bei Neuanmeldungen werden wir Ihnen nach Erhalt des Meldeformulars die Rechnung für die Hundesteuer zustellen, sofern Sie im laufenden Jahr in Schleinikon abgabepflichtig sind. Alle übrigen Mutationsmeldungen werden wir in unserem System vormerken.

Bei einer Hundeanmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:

  • Anmeldeformular Hund (siehe Dokumente)
  • Kopie Heimtierausweis / Impfbüchlein
  • Kopie Haftpflichtversicherungspolice
  • Kopien Kursbestätigungen (falls nötig / falls bereits erhalten)
  • Bestätigung der bereits bezahlten Hundesteuern (falls nötig)

 

Hundesteuer

Den Hundehaltern wird die Hundesteuer jährlich im Frühjahr mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.

Hundesteuer für einen Hund CHF 140.00
Hundesteuer für jeden weiteren Hund CHF 190.00

Folgende Hunde sind, nur mit Nachweis, von der Hundesteuer befreit:

  • Diensthunde
  • Militärhunde
  • Schutz-, Sanitäts- und Lawinenhunde
  • Therapiehunde
  • Blindenhunde
     

Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte.

Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen bei Abgabe oder Tod des Hundes vor dem 30. Juni.


Ausbildung

Theoretischen Ausbildungskurs

  • Pflicht für neue Hundehaltende und Wiedereinsteigende
  • vermittelt Grundlagen zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung
  • Abschluss durch Prüfung
  • Absolvierung online oder bei Hundeausbildner/innen
  • frühstens ein Jahr und spätestens zwei Monate nach Beginn Hundehaltung oder Zuzug Kant. ZH 

Praktischen Ausbildungskurs

  • für Hunde aller Rassen nötig (gewisse Ausnahmen)
  • vermittelt Grunderziehung und sicheres Führen des Hundes
  • einheitliche Lernziele müssen erfüllt sein
  • Absolvierung bei Hundeausbildner/innen
  • frühestens wenn Hund sechs Monate alt und spätestens 12 Monate nach Übernahme
  • Kurs-Guides zeigt Pflicht Hundeausbildung


Das Veterinäramt des Kantons Zürich führt eine Liste mit den Hundetrainern, welche die Ausbildungen anbieten.    

Zugehörige Objekte

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Anmeldeformular Hund (PDF, 79.35 kB) Download 0 Anmeldeformular Hund
Abmeldeformular Hund (PDF, 60.05 kB) Download 1 Abmeldeformular Hund
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