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Militär / Meldungen

Amt für Militär und Zivilschutz des Kantons Zürich
Uetlibergstrasse 113
Postfach
8090 Zürich
Tel: 043 259 71 10
E-Mail: mvz@amz.zh.ch


Meldepflicht

Die Meldepflicht beginnt mit der Abgabe des Dienstbüchleins durch die Militärverwaltung (Kreiskommando) und endet für alle in der Armee oder im Zivilschutz Eingeteilten und für alle Nichteingeteilten bis zum Ende der Militärdienstpflicht.

Änderungen von persönlichen Daten, von Wohnadresse und Beruf sind innerhalb von 14 Tagen zu melden. Im Kanton Zürich wird die militärische Meldepflicht mit der Meldung bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfüllt.

Im Rahmen des kantonalen Sanierungsprogramms 04 wurde die Funktion des Sektionschefs per 31. Dezember 2005 aufgehoben.

Kurs- und Schuldaten finden Sie in unserem Schaukasten oder im Internet unter www.armee.ch/wk.


Auslandaufenthalt und Auslandurlaub


Pflichten vor der Ausreise

Die Postzustellung in der Schweiz muss gewährleistet sein. Militärdienstleistende müssen rechtzeitig ein Dienstverschiebungsgesuch einreichen, sofern die Dienstleistung in die Zeit des Auslandaufenthaltes fällt.

Fällt der Auslandaufenthalt in die Schiessperiode (April - August), muss der Schiesspflichtige zusätzlich ein Gesuch um Dispensation von der Schiesspflicht einreichen.
 

Weniger als 12 Monate im Ausland

Es ist kein Gesuch im Aulsandurlaub notwendig.
 

Länger als 12 Monate im Ausland

Wer längere Zeit ins Ausland verreist und sich zivilrechtlich abmeldet in der Schweiz, muss beim Militär ein Gesuch um Auslandurlaub stellen.
 

Das müssen Sie vor dem Urlaub tun

Spätestens zwei Monate vor der Ausreise muss dem Kreiskommando das Gesuch für Auslandurlaub eingereicht werden. Das Gesuch können Sie hier online einreichen.

Ein Gesuch um Auslandurlaub wird nur bewilligt, wenn Sie die folgenden Punkte erledigt haben:

  • Regelung der Dienstpflicht und der Schiesspflicht
  • Bezahlung von Wehrpflichtersatz
  • Abgabe der Ausrüstung/Waffe in einer Retablierungsstelle/ Kant. Zeughaus Zürich
  • Zwingende Abmeldung bei der Wohngemeinde ins Ausland


Rückkehr melden!

Bitte teilen Sie der Militärverwaltung innert 14 Tagen nach erfolgter Anmeldung bei der Gemeinde oder Stadt mit, dass Sie wieder zurück in der Schweiz sind.

 

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