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Bestattungen

Was tun im Falle eines Todesfalles?

Der Todesfall hat sich zuhause ereignet

Ist ein Mensch zu Hause verstorben, so verständigen die Angehörigen zuerst eine Ärztin oder einen Arzt. Diese oder dieser bestätigt den Tod und stellt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Erst dann darf die verstorbene Person in eine Aufbahrungshalle überführt werden.

Der Todesfall hat sich in einem Spital oder in einem Heim ereignet

Das Pflegepersonal im Spital oder Heim kennt sich bezüglich des Vorgehens bei Todesfällen gut aus: Es verständigt die Ärztin / den Arzt, die oder der den Tod feststellt und die ärztliche Todesbescheinigung ausstellt. Die ärztliche Todesbescheinigung sowie die Todesanzeige - beides Originaldokumente - werden vom Spital oder Heim direkt an das Zivilstandsamt des Sterbeortes gesandt. Die Angehörigen erhalten in der Regel von beiden Dokumenten eine Kopie. Das Pflegepersonal teilt den Angehörigen zudem mit, wie lange der oder die Verstorbene noch im Zimmer bleiben darf oder ob das Spital oder Heim über eine eigene Aufbahrung verfügt. Das Personal veranlasst in der Regel auch die Überführung in eine Aufbahrungshalle, wo die Angehörigen nochmals ausreichend Gelegenheit haben, Abschied zu nehmen.

Bei einem Unfall oder Suizid 

Dabei handelt es sich um einen aussergewöhnlichen Todesfall, welcher der Polizei gemeldet werden muss. Zudem wird der Bezirksarzt hinzugezogen. In der Regel wird die verstorbene Person ins Institut für Rechtsmedizin überführt, welches die Fragen nach Todeszeit, Todesursache und Todesart abklärt. Die Untersuchung kann einige Tage in Anspruch nehmen. Der oder die Verstorbene darf bestattet werden, wenn das Institut für Rechtsmedizin seine Untersuchungen abgeschlossen hat.

 

Anmeldung eines Todesfalls

Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Bei einem Todesfall in einem Heim oder Spital ist die Verwaltung für die Mitteilung verantwortlich, bei einem Todesfall zu Hause die Angehörigen. Für die Meldung ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung zu verwenden.

Ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Telefonnummer: 052 355 00 11, während 24 Stunden erreichbar.


Für das Gespräch ist mitzubringen (im Original):

  • ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
     

Beim Gespräch auf dem Bestattungsamt Schleinikon werden alle Punkte, welche die Vorbereitung und die Durchführung der Bestattung betreffen besprochen:

  • Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
  • Überführung
  • Terminfestsetzung der Beisetzung und der Abdankungsfeier in der Kirche
  • Wahl der Grabstättenart (Reihengrab Erdbestattung, Urnengrab, Urnenwand, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab)
  • Publikation im Mitteilungsblatt


Todesurkunde

Benötigen Sie eine Todesurkunde?

Die Todesurkunde bescheinigt den Zeitpunkt des Todes einer Person.

Die Todesurkunde kann nur durch das Zivilstandsamt des Todesortes ausgestellt werden. Bitte überprüfen Sie den Todesort vor Abschluss Ihrer Bestellung.

Sollte die Person im Zivilstandskreis Dielsdorf (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf, Steinmaur) verstorben sein, stellt Ihnen das Zivilstandsamt Dielsdorf das gewünschte Dokument gegen Rechnung zu.

Jede Person hat das Recht auf Kenntnis ihrer Personendaten. Zivilstandsdokumente können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden.

Bei Vertretungen mit schriftlicher Vollmacht werden die Daten an die bevollmächtigte Person bekannt gegeben.

Eine allfällig benötigte Apostille (Beglaubigung) erhalten Sie bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich.

Zugehörige Objekte