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Anmeldung / Zuzug

Sind Sie neu in unsere Gemeinde gezogen? Wir freuen uns, Sie als neue/n Einwohner/in in Schleinikon willkommen zu heissen.

Gemäss kantonalem Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldefrist 14 Tage.
 

Zuzug innerhalb der Schweiz

Wenn Sie das Schweizer Bürgerrecht besitzen, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Heimatschein
  • Identitätskarte oder Pass
  • Familienbüchlein / Eheschein / Geburtsschein für Kinder
  • Scheidungsurteil / Sorgerechtsregelung
  • Krankenkassennachweis 
  • Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag / Kaufvertrag)
  • Für Hundebesitzer: Hundeimpfbüchlein und AMICUS-Logindaten
  • Anmeldegebühren


Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, benötigen wir für die Anmeldung folgende Unterlagen:

  • Pass (oder Identitätskarte für EG/EFTA-Staatsangehörige)
  • Ausländerausweis
  • internationaler Eheschein / Familienbüchlein
  • Geburtsschein für Kinder
  • Scheidungsurteil / Sorgerechtsregelung
  • Krankennachweis
  • Wohnungsnachweis (Miet- oder Untermietvertrag/Kaufvertrag)
  • Für Hundebesitzer: Hundeimpfbüchlein und AMICUS-Logindaten
  • Anmelde- sowie Migrationsamtgebühren
     

Sind Sie neu in der Schweiz? Gerne informieren wir Sie mit der Broschüre "Willkommen in der Schweiz" über die Grundinformationen für das Leben in der Schweiz.

Die Broschüre kann auf der Homepage des Bundes in Deutsch, Französisch, Italienisch, Albanisch, Arabisch, Englisch, Portugiesisch, Russisch, Serbisch, Spanisch, Tamilisch und Türkisch heruntergeladen werden.


Online-Anmeldung eUmzugZH

Mit dem Online-Dienst eUmzugZH auf ZHservices können Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons Zürich bei einem Umzug die Meldepflicht in einem Schritt gemeindeübergreifend elektronisch erledigen. Die Vorausetzungen für Ihre Online-Anmeldung finden Sie hier.

Die Verarbeitung bei den kommunalen Einwohnerdiensten sowie die Weiterleitung der Meldung erfolgt zwischen den Gemeinden vollständig elektronisch, gestützt auf nationale Meldestandards.

Zu beachten: Sollten Sie sich persönlich bei Ihrer Wegzugsgemeinde abgemeldet haben oder aus dem Ausland zuziehen, kann die Anmeldung nicht elektronisch erfasst werden.

Dafür bitten wir Sie persönllich am Schalter der Einwohnerkontrolle zu erscheinen.


Gebühren

gemäss Gebührenverordnung.

Für ausländische Staatsangehörige können Gebühren für die Mutation der Aufenthaltsbewilligung anfallen.

Zugehörige Objekte

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