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Gemeindeversammlung

Die Gemeindeversammlung, welcher alle in Schleinikon wohnhaften Stimmberechtigten angehören, ist das wichtigste Entscheidungsgremium der Gemeinde. Jedes Jahr finden zwei ordentliche Gemeindeversammlungen statt. 

Jede stimmberechtigte Person kann sich in der Gemeindeversammlung zu einem Geschäft äussern oder einen Antrag stellen und somit auf das Geschäft oder das Verfahren Einfluss nehmen.
 

Abstimmungsverfahren
 

Auch wenn nur wenige Stimmberechtigte anwesend sind, kann die Gemeindeversammlung gültige Beschlüsse fassen. Es gibt keine Vorschrift, wonach eine Mindestzahl von Stimmberechtigten anwesend sein muss.

In der Gemeindeversammlung wird grundsätzlich offen durch Handerheben abgestimmt. Ein Geschäft ist angenommen, wenn es mehr Ja-Stimmen als Nein-Stimmen erhält. Stimmenthaltungen haben insofern keine Auswirkungen.

Die Leiterin bzw. der Leiter der Gemeindeversammlung stimmt bei einer offenen Abstimmung nicht mit. Sie bzw. er fällt bei Stimmengleichheit den Stichentscheid.

Kontakt

Thomas Holl
info@schleinikon.ch

Ort

Gemeindesaal Schleinikon
Dorfstrasse 16
8165 Schleinikon

Aufgaben

Die Stimmberechtigten sind das oberste Organ der Gemeinde. Sie beschliessen an der Urne sowie in der Gemeindeversammlung über Sachgeschäfte, die ihnen das kantonale Recht oder die Gemeindeordnung zuweist.
 

Anfragen gemäss § 17 GG (Gemeindegesetz)


Jedem Stimmberechtigten steht das Recht zu, über einen Gegenstand der Gemeindeverwaltung von allgemeinem Interesse, eine Anfrage an die Gemeindevorsteherschaft zu richten. Die Anfragen sind spätestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung der Gemeindevorsteherschaft schriftlich einzureichen. Die Gemeindevorsteherschaft beantwortet die Anfrage in der Gemeindeversammlung. Eine Beratung und Beschlussfassung über die Antwort findet nicht statt.

Kompetenzen

Die Kompetenzen der Gemeindeversammlung sind im Gemeindegesetz sowie in der Gemeindeordnung geregelt.

Voraussetzungen

Zur Teilnahme an den Gemeindeversammlungen sind alle Stimmberechtigten der Gemeinde Schleinikon berechtigt. Der Besuch ist nicht obligatorisch, jedoch wünschens- und empfehlenswert.

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