Einladung zur Gemeindeversammlung vom 09.12.2026
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Schleinikon werden hiermit auf
Mittwoch, 9. Dezember 2026, 20.00 Uhr,
in den Gemeindesaal, Dorfstrasse 16, Schleinikon
zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Es gelangen folgende Geschäfte zur Behandlung:
Traktanden
- Genehmigung des Budget 2027 und Festsetzung des Steuerfusses von 45 %
- Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz
Der Beleuchtende Bericht liegt 2 Wochen vor der Gemeindeversammlung während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Dieser wird auf Verlangen kostenlos zugestellt und kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Zudem steht er auch auf der Website www.schleinikon.ch zum Download bereit.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 17 Gemeindegesetz dem Gemeinderat Schleinikon mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Nach Abschluss der Gemeindeversammlung:
Kurzinformation zur Projektstudie für die Erstellung einer gemeindlichen Sozial-/Asylunterkunft.
Im Anschluss lädt der Gemeinderat die teilnehmenden Personen zu einem Apéro ein.
Gemeinderat Schleinikon
Schleinikon, 6. November 2026