Ergreifung des Gemeindereferendums
Mit Beschluss vom 13- April 2026 hat der Gemeinderat Schleinikon gemäss Art. 33 Abs. 2 lit. b Kantonsverfassung i. V. m. Art. 26 Abs. 1 Ziffer 8 Gemeindeordnung das Gemeindereferendum gegen den Beschluss des Kantonsrates vom 2. März 2026 über die Änderung des Lehrpersonalgesetzes (LPG, LS 412.31), Anpassung des neu definierten Berufsauftrags (Vorlage 5966), ergriffen.
Damit wird verlangt, dass der genannte Beschluss des Kantonsrates dem Volk zur Abstimmung unterbreitet wird.
Gegen diesen Beschluss steht kein ordentliches Rechtsmittel zur Verfügung.
Kommt das Gemeindereferendum zustande, kann die Feststellungsverfügung der Direktion der Justiz und des Innern mit Rekurs in Stimmrechtssachen angefochten werden.
Die Beschlüsse des Kantonsrates und des Gemeinderates sind der Publikation angehängt.
17. April 2026
Gemeinderat Schleinikon
Zugehörige Objekte
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| Lehrerpersonalgesetz - Beschluss des Kantonsrats vom 2. März 2026 betreffend Änderung des Lehrpersonal-gesetzes (LPG), Anpassung neu definierter Berufsauftrag (PDF, 1.14 MB) | Download | 0 | Lehrerpersonalgesetz - Beschluss des Kantonsrats vom 2. März 2026 betreffend Änderung des Lehrpersonal-gesetzes (LPG), Anpassung neu definierter Berufsauftrag |
| Lehrpersonalgesetz (LPG) (PDF, 42 kB) | Download | 1 | Lehrpersonalgesetz (LPG) |