Publikation der Wahlvorschläge; Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden, für die Amtsdauer 2026 - 2030 mit 2. Wahlgang vom 14. Juni 2026
Aufgrund der erfolgten Ankündigung für den 2. Wahlgang der nicht besetzten Sitze
- Gemeinderat (1 Mitglied)
- Rechnungsprüfungskommission (1 Mitglied und Präsidium)
im Rahmen der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030 vom 14. Juni 2026 liegt folgender Wahlvorschlag vor:
Gemeinderat (1 Mitglied)
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Name, Vorname |
Beruf |
Jahrg. |
Adresse |
Bisher |
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Kein Vorschlag |
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Rechnungsprüfungskommission (1 Mitglied und Präsidium)
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Name, Vorname |
Beruf |
Jahrg. |
Adresse |
Bisher |
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Surber Remo |
Finanzmanager |
1985 |
Lägerenstrasse 5 |
neu |
Präsidentin/Präsident
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Surber Remo |
Finanzmanager |
1985 |
Lägerenstrasse 5 |
neu |
Am Sonntag, 14. Juni 2026 wird ein 2. Wahlgang mit leeren Wahlzetteln durchgeführt. Entscheidend im zweiten Wahlgang ist das relative Mehr (§ 84 Abs. 2 GPR).
Wählbar für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon hat (§ 23 GPR und Art. 4 Gemeindeordnung).
Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c Verwaltungsrechtspflegegesetz [LS 175.2]). Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.
Schleinikon, 24. März 2026
Gemeinderat Schleinikon
Wahlleitende Behörde