Kopfzeile

Inhalt

Publikation der Wahlvorschläge; Erneuerungswahl der Gemeindebehörden, für die Amtsdauer 2026-2030 mit Wahlgang vom 08. März 2026

10. November 2025

Publikation der Wahlvorschläge

Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden, für die Amtsdauer 2026 - 2030 mit Wahlgang vom 08. März 2026

Auf die Wahlanordnung vom 17. September 2025 sind innert Frist für die am 08. März 2026 stattfindenden Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 - 2030 folgende Wahlvorschläge eingereicht worden:

Gemeinderat (5 Mitglieder und Präsidium)

Bis heute 3 Kandidaten

Name, Vorname

Beruf

Jahrg.

Adresse

Bisher
Neu

Egli, Ursula

Wirtschaftsprüferin

1961

Hofwis 1a

Bisher

Burri, Terzio

Mechaniker / Konstrukteur

1973

Hofwis 6

Bisher

Hirt, Daniel

Lebensmittel-Ingenieur HTL

1971

Lägerenstrasse 8

Bisher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsidentin/Präsident

Hirt, Daniel

Lebensmittel- Ingenieur HTL

1971

Lägerenstrasse 8

Bisher

 

Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder und Präsidium)

Bis heute 1 Kandidatin

Name, Vorname

Beruf

Jahrg.

Adresse

Bisher
Neu

Schärer, Belinda

Leiterin Finanzabteilung

1981

Leibachweg 3

Bisher

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Präsidentin/Präsident

 

 

 

 

 

 

Gemäss den gesetzlichen Bestimmungen werden diese Wahlvorschläge amtlich bekannt gegeben. In Anwendung von § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen angesetzt. Bis spätestens 17. November 2025 können die Vorschläge zurückgezogen, geändert oder auch neue Wahlvorschläge bei der Wahlvorsteherschaft eingereicht werden.

Für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtige Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Jeder neue Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinde Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon oder auf der Homepage www.schleinikon.ch erhältlich.

Für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission sind keine stillen Wahlen vorgesehen.

Gegen die Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Schleinikon, 10. November 2025

Gemeinderat Schleinikon

Wahlleitende Behörde

Zugehörige Objekte

Name
Publikation der Wahlvorschläge; Erneuerungswahl der Gemeindebehörden, für die Amtsdauer 2026-2030 mit Wahlgang vom 08. März 2026 (PDF, 774 kB) Download 0 Publikation der Wahlvorschläge; Erneuerungswahl der Gemeindebehörden, für die Amtsdauer 2026-2030 mit Wahlgang vom 08. März 2026
Wahlvorschlag Gemeinderat (PDF, 432.05 kB) Download 1 Wahlvorschlag Gemeinderat
Wahlvorschlag RPK (PDF, 433.79 kB) Download 2 Wahlvorschlag RPK