Amtliche Publikation - Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates für den Rest der Amtsdauer 2022-2026 vom 28.09.2025
RECHTSMITTELBELEHRUNG
Gegen diesen Beschluss der kommunalen Ersatzwahl vom 28. September 2025 kann, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf
- wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte innert 5 Tagen schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen (§ 19 Abs. 1 lit. c i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 21a und § 22 Abs. 1 VRG)
- und im Übrigen innert 30 Tagen schriftlich Rekurs erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. a und d i.V.m. § 19b Abs. 2 lit. c sowie § 20 und § 22 Abs. 1 VRG).
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss
ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Schleinikon, 28. September 2025
GEMEINDE SCHLEINIKON