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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2023

19. Mai 2023

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Schleinikon werden hiermit auf

Mittwoch, 21. Juni 2023, 20.00 Uhr,

in den Gemeindesaal, Dorfstrasse 16, Schleinikon

zur Gemeindeversammlung eingeladen.

Es gelangen folgende Geschäfte zur Behandlung:

Traktanden

  1. Genehmigung der Jahresrechnung 2022
  1. Genehmigung der Abrechnung des Verpflichtungskredites für das Projekt
    «Sanierung Höhweg»
  2. Anfragen nach § 17 Gemeindegesetz

Der Beleuchtende Bericht liegt 2 Wochen vor der Gemeindeversammlung während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Der Beleuchtende Bericht wird auf Verlangen kostenlos zugestellt und kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Zudem steht der Beleuchtende Bericht auch auf der Website www.schleinikon.ch zum Download bereit.

Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 17 des neuen Gemeindegesetzes dem Gemeinderat Schleinikon mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Gemeinderat Schleinikon