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Anmeldung / Zuzug Wochenaufenthalter/-in

"Wochenaufenthalter sind Personen, die an den Arbeitstagen am Arbeitsort übernachten und die arbeitsfreie Zeit (in der Regel Wochenenden) regelmässig an einem andern Ort (sog. Familien- oder Freizeitort) verbringen."

Ein Wochenaufenthalter darf nur während der Woche am Arbeitsort wohnen. Er ist verpflichtet, während den Wochenenden an seinen Wohnsitz zurückzukehren, d.h. dorthin, wo sein Heimatschein deponiert ist.

Wochenaufenthalter haben der Einwohnerkontrolle einen Heimatausweis (wird von der zivilrechtlichen Wohnsitz-Gemeinde ausgestellt) zu übergeben. Die Steuerverwaltung prüft in regelmässigen Zeitabständen, ob die Voraussetzungen für einen Wochenaufenthalt erfüllt sind.

Für eine Anmeldung als Wochenaufenthalter/-in ist ein persönliches Erscheinen am Schalter der Einwohnerkontrolle nötig.

Bitte bringen Sie uns folgende Unterlagen mit:

  • Heimatausweis (erhältlich bei der Einwohnerkontrolle des zivilrechtlichen Wohnsitzes)
  • Amtlicher Ausweis im Original
  • Mietvertrag oder Wohnungsausweis


 

 

 

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