Heimatausweis
Der Heimatausweis wird benötigt für die Begründung eines Wochenaufenthaltes, einer Nebenniederlassung oder einer Geschäftsniederlassung.
Im Heimatausweis wird bestätigt, dass der Heimatschein bei der Gemeinde des Hauptwohnsitzes hinterlegt ist. Der Heimatausweis ist in der Regel befristet und muss bei Ablauf verlängert werden.
Personen mit Heimatausweis müssen sich bei der Gemeinde des Nebenwohnsitzes innerhalb von 14 Tagen persönlich anmelden und beim Wegzug wieder abmelden.
Den Heimatausweis können Sie persönlich am Schalter abholen oder über den Online-Schalter bestellen.
Gebühren
Heimatausweis für 12 Monate | CHF | 30.00 |
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 422 60 90 | info@schleinikon.ch |
Name | Download |
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