Inkraftsetzung Wasserreglement und Gebührentarif (Tarifblatt) per 1. Januar 2025
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 26. Juni 2024 wurde das Wasserreglement der Gemeinde Schleinikon genehmigt.
Der Gemeinderat Schleinikon hat mit GRB 186-2024 vom 21. Oktober 2024 – vorbehältlich allfälliger Rekurse – beschlossen:
- Das Wasserreglement wird auf den 1. Januar 2025 in Kraft gesetzt
- Der Gebührentarif (Tarifblatt) zum Wasserversorgungsreglement der Gemeinde Schleinikon wird auf den 1. Januar 2025 erlassen (Die bestehenden Gebührensätze bleiben unverändert bestehen).
Gegen diesen Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung dieser Publikation an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Schleinikon, 29. November 2024
Der Gemeinderat
Zugehörige Objekte
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GRB 186-2023 vom 21.10.2024 - Wasserregelement und Gebürentarif (Tarifblatt) (PDF, 992.51 kB) | Download | 0 | GRB 186-2023 vom 21.10.2024 - Wasserregelement und Gebürentarif (Tarifblatt) |
Tarifblatt Wasser per 01.01.2025 (PDF, 556.72 kB) | Download | 1 | Tarifblatt Wasser per 01.01.2025 |