Flurwegaufhebung Rebengässliweg, Schleinikon
Flurwegaufhebung Rebengässliweg, Schleinikon
Betrifft: 8165 Schleinikon
Angaben zur Flurwegaufhebung:
Flurweg Nr.: 0
Kataster Nr.: 391
Beschlussnummer: 177-2023
Beschlussdatum: 26.10.2023
Weitere Angaben zur Aufhebung:
Der Gemeinderat Schleinikon hat mit Beschluss vom 26. Oktober 2023, gestützt auf § 115 des kantonalen Landwirtschaftsgesetzes (LG) vom 2. September 1979, beschlossen: der Flurweg Rebengässliweg, Kat.-Nr. 391 wird aufgehoben.
Beschliessende Stelle:
Gemeinderat, 8165 Schleinikon
Rechtliche Hinweise:
Publikation gemäss Art. § 115 Landwirtschaftsgesetz.
Ergänzende rechtliche Hinweise:
Gegen den Beschluss kann innert 30 Tagen, von der Mitteilung an gerechnet, beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Elektronische Zuschriften (E-Mail) erfüllen die Anforderungen an die Schriftlichkeit in der Regel nicht.
Frist: 30 Tage Ablauf der Frist: 03.12.2023
Kontaktstelle:
Gemeinde Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon
Zugehörige Objekte
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