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Erneuerungswahl der Behörden für die Amtsdauer 2022 - 2026, Anordnung

12. Oktober 2021
Wahlanordnung Erneuerungswahl der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 - 2026

Der Gemeinderat Schleinikon hat den 1. Wahlgang für die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2022 – 2026 auf Sonntag, 27. März 2022 festgesetzt. Ein eventuell nötiger 2. Wahlgang ist auf Sonntag, 15. Mai 2022 vorgesehen. Folgende Behörden sind zu wählen:

  • Gemeinderat (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
  • Rechnungsprüfungskommission (5 Mitglieder inkl. Präsidium)
  • Schulpflege Schule Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium)
  • Reformierte Kirchenpflege Wehntal (7 Mitglieder inkl. Präsidium)

Die Schule Wehntal und die Reformierte Kirche Wehntal haben den Gemeinderat Niederweningen als Wahlleitende Behörde bestimmt. In Anwendung der Gemeindeordnungen und der Kirchgemeindeordnung sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am 21. November 2021 die Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon, einzureichen. Die Wahlvorschläge für die Schule Wehntal und Reformierte Kirche Wehntal sind bis spätestens am 15. Oktober 2021 die Wahlvorschläge beim Gemeinderat Niederweningen, Alte Stationsstrasse 19, 8166 Niederweningen, einzureichen.

Für den Gemeinderat und die Rechnungsprüfungskommission ist jede stimmberechtige Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon hat. Für die Schulpflege Schule Wehntal und die Reformierte Kirchenpflege Wehntal ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in einer der Gemeinden Oberweningen, Schöfflisdorf, Schleinikon oder Niederweningen hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

Die für die Wahlvorschläge notwendigen Formulare finden Sie folgend am Seitenende auf der Homepage unter "Dokumente".

Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten des betreffenden Wahlkreises eigenhändig unterzeichnet sein. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag je Behörde unterzeichnen (§ 51 abs. 2 GPR). Die Unterzeichnung kann nicht zurückgezogen werden.

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden oder es können neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

Gegen die Anordnung der Wahl des Gemeinderates, der Rechnungsprüfungskommission und der Schulpflege Schule Wehntal kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihrer Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Gegen die Anordnung der Wahl der Reformierte Kirchenpflege Wehntal kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen bei der Bezirkskirchenpflege, Eberhard Walther, Präsident, Neuwiesstrasse 7 8113 Boppelsen, erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

Schleinikon, 12. Oktober 2021

Gemeinderat Schleinikon
Wahlleitende Behörde

Zugehörige Objekte

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Wahlvorschlag Gemeinderat 2022-2026 Download 0 Wahlvorschlag Gemeinderat 2022-2026
Wahlvorschlag RPK 2022-2026 Download 1 Wahlvorschlag RPK 2022-2026
Wahlvorschlag Reformierte Kirchenpflege 2022-2026 Download 2 Wahlvorschlag Reformierte Kirchenpflege 2022-2026
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