Registrierungspflicht für Geflügelhaltende
Im Kanton Zürich wurde erstmals in diesem Herbst ein Fall von Vogelgrippe bestätigt. Eine in Männedorf gefundene Graugans war mit dem Virus H5N1 infiziert.
Für die breite Bevölkerung besteht grundsätzlich keine Gefahr durch die Vogelgrippe. Wer einen toten Vogel findet, soll Abstand halten und die Wildhut oder Polizei informieren. Die Tiere dürfen keinesfalls berührt werden.
Wir möchten Sie als Geflügelhaltende nochmals darauf Hinweisen, dass die Haltung von Geflügel beim Veterinäramt Zürich registriert werden muss. unabhängig von der Anzahl der Tiere und unabhängig davon, ob es sich um eine private oder eine gewerbliche Haltung handelt.
Grosse Geflügelhaltungen müssen zusätzlich bei der Tierverkehrsdatenbank gemeldet sein. Das Einstallen einer neuen Herde muss innert 10 Tagen gemeldet werden.
Wenn folgende Krankheitssymptome bei Ihrem Geflügel auftreten, bitten wir Sie sich umgehend bei Ihrem Tierarzt oder Ihrer Tierärztin zu melden:
| Atemnot |
| Atemwegssymptome |
| Fressunlust |
| stumpfes und struppiges Federkleid |
| apathische Tiere mit zum Teil verdrehter Kopfhaltung |
| plötzliche Todesfälle oder abrupter Rückgang der Legeleistung |
Weiter Infos dazu finden Sie hier.