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Siedlungsentwässerung Erhebung Grundgebühr / Mengengebühr ab 1. Januar 2021

16. April 2021

Publikation Mengengebühr / Grundgebühr

 

Der Gemeinderat Schleinikon hat mit dem Beschluss vom 6. April 2021 gestützt auf die

Siedlungsentwässerungsverordnung der Gemeinde Schleinikon beschlossen:

  1. Ab der Verrechnungsperiode vom 1. Januar 2021 werden folgende Gebühren erhoben:
  • Grundgebühr neu CHF 0.48 exkl. MwSt. pro Quadratmeter
  • Mengengebühr neu CHF 3.20 exkl. MwSt. pro Kubikmeter
  1. Dieser Beschluss wird gemäss §68 lit. A des Gemeindegesetzes am 16. April 2021 veröffentlicht und aufgelegt.

 

  1. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Der Rekurs hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

 

Gemeinderat Schleinikon

 

Schleinikon, 16. April 2021

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