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Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats der Politischen Gemeinde Schleinikon für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

2. Juli 2020
Ersatzwahl eines Mitglieds des Gemeinderats der politischen Gemeinde Schleinikon für den Rest der Amtsdauer 2018 - 2022

Für den aus dem Gemeinderat Schleinikon zurücktretenden Michel Flach ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsperiode 2018 – 2022 zu wählen. In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung Schleinikon sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens 11. August 2020 Wahlvorschläge beim Gemeinderat Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon einzureichen.

 

Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon hat. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden. Zusätzlich können der Rufname und die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei angegeben werden.

 

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten mit Wohnsitz in Schleinikon unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

 

Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können auch neue Wahlvorschläge eingereicht werden.

 

Der Gemeinderat Schleinikon erklärt die Vorgeschlagenen als gewählt, wenn die Voraussetzungen für die stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 27. September 2020 durchgeführt.

 

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeinde Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon erhältlich oder können über die Gemeindehomepage www.schleinikon.ch heruntergeladen werden.

 

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

 

Schleinikon, 2. Juli 2020

 

 

Gemeinderat Schleinikon

Wahlleitende Behörde

Zugehörige Objekte

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Publikation Wahlanordnung Download 0 Publikation Wahlanordnung
Wahlvorschlag Gemeinderat Formular Frist 40 Tage Download 1 Wahlvorschlag Gemeinderat Formular Frist 40 Tage