Kopfzeile

Inhalt

Gemeindegebühr über die amtliche Vermessung

23. Dezember 2019
Publikation Gemeindegebühr

Der Gemeinderat Schleinikon hat mit dem Beschluss vom 17. Dezember 2019 gestützt auf die kantonale Verordnung über die amtliche Vermessung sowie dem hierauf erlassenen Gebührentarif der Baudirektion entschieden:

Zur Deckung der bei der Gemeinde anfallenden Unterhaltskosten der amtlichen Vermessung wird ein Gebührenzuschlag in der Höhe von 15% der Nachführungsgebühr festgelegt. Der Nachführungsgeometer erledigt das Inkasso der Nachführungsgebühr und rechnet diese periodisch, mindestens jährlich mit der Gemeinde ab.

Der Gemeinderat beschliesst:

  1. Zur Deckung der Unterhaltskosten der amtlichen Vermessung wird von der Gemeinde gemäss Beschluss vom 17. Dezember 209 eine zusätzliche Gebühr von 15% erhoben
  2. Der Beschluss des Gemeinderates kann während 30 Tagen bei der Gemeindeverwaltung Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon, oder auf www.schleinikon.ch eingesehen werden.
  3. Gegen diesen Beschluss kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Rekurs in Stimmrechtssachen beim Bezirksrat Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf erhoben werden (§ 19 Abs. 1 lit. c VRG). Der Rekurs hat einen Antrag und dessen Begründung zu enthalten.

 

Gemeinderat Schleinikon

 

Schleinikon, 23. Dezember 2019

Zugehörige Objekte

Name
GRB_Nr._122_vom_17.12.2019.pdf Download 0 GRB_Nr._122_vom_17.12.2019.pdf