Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2021 - 2027
Der Gemeinderat Schleinikon hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt.
In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung Schleinikon sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens 1. Dezember 2020 beim Gemeinderat Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon, einzureichen.
Zugehörige Objekte
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Wahlanordnung Friedensrichter | Download | 0 | Wahlanordnung Friedensrichter |
Wahlvorschlag Friedensrichter | Download | 1 | Wahlvorschlag Friedensrichter |