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Erneuerungswahl Friedensrichter/in für die Amtsdauer 2021 - 2027

22. Oktober 2020

Der Gemeinderat Schleinikon hat den ersten Wahlgang für die Erneuerungswahl des/der Friedensrichters/in für die Amtsdauer 2021 – 2027 auf 7. März 2021 festgesetzt.

In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung Schleinikon sowie §§ 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind Wahlvorschläge bis spätestens 1. Dezember 2020 beim Gemeinderat Schleinikon, Dorfstrasse 16, 8165 Schleinikon, einzureichen.

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