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Wochenaufenthalter/-in Steueramt

Nach der Anmeldung erhalten Sie vom Steueramt einen Fragebogen zur Abklärung Ihres steuerrechtlichen Wohnsitzes, in welchem Sie über Ihre wirtschaftlichen und persönlichen Beziehungen zur Gemeinde Schleinikon sowie zu Ihrer Wohnsitzgemeinde Auskunft geben müssen.

Hält sich eine Person abwechslungsweise an verschiedenen Orten auf, befindet sich der steuerrechtliche Wohnsitz (Ort, wo die Steuern bezahlt werden) dort, wo die stärksten wirtschaftlichen oder persönlichen Beziehungen bestehen (Lebensmittelpunkt). Der steuerrechtliche Wohnsitz ist nicht zwingend an dem Ort, wo der Heimatschein hinterlegt ist.

Bei Bedarf können Sie anschliessend für ergänzende Angaben zu einem persönlichen Gespräch eingeladen werden. Danach wird über Ihren steuerrechtlichen Wohnsitz entschieden.

Wichtig zu wissen ist, dass diese Abklärungen beim Steueramt unabhängig vom Personenmeldeamt erfolgen.

 

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