Kopfzeile

Inhalt

Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses dient als Bestätigung, dass keine Bevormundung besteht.

Das Handlungsfähigkeitszeugnis können Sie direkt via Online-Schalter oder am Schalter der Einwohnerkontrolle beziehen.

Bitte nehmen Sie dafür einen gültigen Ausweis mit. 

 

 

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download