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Waffenerwerbsschein

Wer eine Waffe oder einen wesentlichen Waffenbestandteil erwerben will, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein.

Voraussetzungen für einen Waffenerwerbschein sind:

  • Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Sie dürfen nicht unter Beistandschaft oder Vorsorge stehen.
  • Sie dürfen nicht zur Annahme Anlass geben, dass Sie sich selbst oder Dritte mit der Waffe gefährden.
  • Sie dürfen nicht wegen gewalttätiger oder gemeingefährlicher Handlung oder wegen wiederholt begangener Verbrechen oder Vergehen im Strafregister eingetragen sein.


Um einen Waffenerwerbsschein zu erhalten, müssen Sie zunächst ein Gesuch stellen, welches eingehend geprüft wird.

Das entsprechende Gesuch finden Sie im Online-Schalter oder auf dem Online-Portal Suisse ePolice. Das PDF-Formular können Sie am PC ausfüllen, ausdrucken und sodann handschriftlich unterschreiben.

Weiter benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Auszug aus dem Schweizerischen Strafregister im Original (nicht älter als 3 Monate)
  • Kopie eines gültigen Passes oder einer gültigen Identitätskarte
  • für Ausländer Kat. C eine Kopie des Ausländerausweises
  • für Ausländer Kat. B zusätzliche eine Bestätigung des Heimatstaates, dass Sie dort zum Waffenerwerb berechtigt sind


Einen Strafregisterauszug können Sie persönlich an jedem Postschalter der Schweizer Post bestellen oder hier online beantragen.

Sämtliche Dokumente (Gesuch Waffenerwerbsschein, Strafregisterauszug und Ausweiskopie) sind bei der Gemeindeverwaltung Schleinikon einzureichen.


15. August 2019 - Neuerungen im Schweizer Waffenrecht

Im Mai 2019 stimmte die Schweizer Stimmbevölkerung den Anpassungen im Waffenrecht zu und das revidierte Waffenrecht ist per 15. August 2019 in Kraft getreten.

Im Fokus der administrativen Anpassungen stehen halbautomatische Feuerwaffen. Für bestimmte halbautomatische Waffen, wie zum Beispiel die Sturmgewehre 57 und 90, gelten künftig neue Erwerbsvoraussetzungen, sofern sie nicht direkt von der Armee übernommen werden. Weiter sind halbautomatische Zentralfeuerwaffen mit Ladevorrichtungen mit hoher Kapazität verboten.

Das heisst, dass für deren Erwerb neu anstelle eines Waffenerwerbsscheins eine kantonale Ausnahmebewilligung „klein“ benötigt wird. Sportschützinnen und Sportschützen sowie Waffensammlerinnen und Waffensammler können kantonale Ausnahmebewilligungen „klein“ beantragen und müssen zusätzliche Bedingungen erfüllen, um eine derartige Bewilligung zu erhalten.

Eine Ausnahmebewilligung „klein“ können Sie mit dem Formular Ausnahmebewilligung „klein“ bei folgender Stelle beantragt werden:

Kantonspolizei Zürich
Fachgruppe Waffen/Sprengstoffe
Postfach
8021 Zürich
Tel: 044 247 27 25
E-Mail: waffen-sprengstoffe@kapo.zh.ch

Die häufigsten Fragen und die entsprechenden Antworten zum neuen Waffenrecht finden Sie hier.

Grundlegende Informationen zum Thema Waffenrecht finden Sie auch in der Informationsbroschüre des Bundes verfügbar. Die Broschüre finden Sie hier: „Waffen in Kürze“.

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