Die Gemeinde erhebt zur Finanzierung der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen, gestützt auf die Gesetzgebung, Gebühren und Beiträge.
Der Verbrauch wird auf Grund des Wasserzählerstandes per 31.12. ermittelt. Die Periodizität umfasst jeweils 12 Monate und läuft vom 01.01. bis 31.12. Die Rechnung erfolgt rückwirkend im Januar / Februar.
Wasser- und Abwassergebühren
Grundgebühr Wasserzähler |
CHF |
20.00 |
Wassergebühr pro m3 |
CHF |
2.95 |
Abwassergebühr pro m3 |
CHF |
3.20 |
Abwasser Grundstück m² x Zone x |
CHF |
0.48 |
Wasserzählerstandablesung (jährlich)
Melden Sie Ihren Wasserzählerstand per E-Mail oder via Online-Schalter.
Wasserzählerstandablesung bei Mieterwechsel
Bei Mieterwechsel und/oder Handänderungen ist der Wasserzählerstand selber oder durch unseren Brunnenmeister abzulesen und der Gemeindeverwaltung per E-Mail oder via Online-Schalter mitzuteilen.
Die Schlussrechnung für die Wasser- und Abwassergebühr wird per Stichtag verrechnet.
Kehrrichtgebühren
Grundgebühr Kehricht pro Haushalt |
CHF |
25.00 |
eRechnungen
Sie können Rechnungen der Gemeinde Schleinikon (ohne Steuerrechnungen) elektronisch erhalten. Wählen Sie im eBanking-Service Ihrer Bank oder im eFinance-Service der PostFinance die Gemeinde Schleinikon als eRechnungssteller aus und melden Sie dadurch, dass Sie die Rechnung zukünftig elektronisch wünschen.
Weitere Informationen
Trinkwasser - Wasserqualität