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Steuerrechtliche Auskünfte

Wir geben nach den Vorschriften der Steuergesetzgebung Auskünfte über die Steuerzahlen einzelner Personen, wenn ein berechtigtes Interesse (zum Beispiel wirtschaftliche Verknüpfung) nachgewiesen wird.

Die Steuerausweise sind für Drittpersonen kostenpflichtig und können via Online-Schalter, schriftlich oder persönlich an unserem Schalter bezogen werden. Telefonische Bestellungen sind nicht möglich.

Auf dem Steuerausweis sind lediglich das steuerbare Einkommen und Vermögen eines gewünschten Steuerjahres aufgeführt. Steuererklärungskopien für Drittpersonen dürfen aus Datenschutzgründen nicht ausgehändigt werden.


Einschränkungen oder Verweigerung der Auskunft

Die Auskunft kann von einer Verwaltungsstelle eingeschränkt oder verweigert werden, wenn besondere Gesetzesbestimmungen dies vorsehen oder wenn der Auskunft überwiegende öffentliche Interessen oder schützenswerte private Interessen entgegenstehen. Einschränkungen oder Verweigerungen von Auskunftsgesuchen müssen von den Verwaltungsstellen begründet werden.

 

Steuerauskunft Drittpersonen CHF                      40.00
Steuerauskunft Pflichtige/r                  kostenlos
Steuererklärungskopien Pflichtige/r          nach Aufwand

Zugehörige Objekte

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