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Beglaubigungen

Notariat, Grundbuch und Konkursamt Dielsdorf
Wehntalerstrasse 40
8157 Dielsdorf

Tel: 044 752 37 70
E-Mail: dielsdorf@notariate.zh.ch

 

Für das Beglaubigen von Unterschriften, Dokumentkopien, Abschriften, Auszügen etc. steht Ihnen das Notariat und der Gemeindeammann gerne zur Verfügung.

Mit der amtlichen Beglaubigung wird die Echtheit einer oder mehrerer Unterschriften auf einem Dokument bestätigt. Die Unterschriften sind entweder beim Notariat zu leisten oder beim Notariat zu anerkennen. Die Beglaubigung sagt nichts über den Inhalt des unterzeichneten Dokumentes aus, z.B. ob der Unterzeichnende mit dem Inhalt einverstanden ist oder nicht. Dies im Unterschied zu der öffentlichen Beurkundung eines Vertrages oder einer Erklärung.

Diejenige Person, welche ihre Unterschrift beglaubigen lassen will, hat persönlich beim Notariat vorzusprechen und sich mit einem der folgenden Ausweispapiere auszuweisen:

  • Pass
  • Identitätskarte
  • Ausländerausweis (Führerausweis genügt nicht)

Vergessen Sie nicht, das Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht werden soll, mitzunehmen.

 

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