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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuches und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Abgabe der Gesuchsformulare bis zur Antragstellung an den Gemeinderat ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Die Baugesuchsformulare können Sie auch über unseren Online-Schalter beziehen. Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir gerne Auskunft.

Umfassende Informationen und Formulare sind auch auf der Website der kantonalen Baudirektion verfügbar.

Eine fundierte baurechtliche Vorabklärung Ihres Bauvorhabens hilft, mögliche Verzögerungen im Baubewilligungsverfahren zu vermeiden. Generell empfehlen wir allen Bauwilligen, ihr Vorhaben zuerst mit unseren Fachkräften zu besprechen. Bei sehr komplexen Bauvorhaben, solchen an besonderen Lagen oder bei inventarisierten Gebäuden können auch weitere Spezialisten beigezogen werden (z. B. Baukollegium, kommunaler Denkmalpfleger).

Erfüllt ein Bauvorhaben alle gesetzlichen Anforderungen, ist es von der Baubehörde zu bewilligen. Den Interessen der von einem Bauvorhaben betroffenen Dritten wird dabei angemessen Rechnung getragen.

Der elektronische Bewilligungsprozess im Kanton Zürich 

Mit der neuen Dienstleistung eBaugesucheZH können Sie Ihr Baugesuch Online erfassen und einreichen. 

So gehen Sie vor: 

Über diesen Link gelangen Sie zum Portal von eBaugesucheZH. 

Dort klicken Sie auf Anmelden und folgen dem Loginprozess. 

Nachdem Sie angemeldet sind, eröffnen Sie ein neues Baugesuch. 

Der Eingabeprozess funktioniert mit einer logischen Benutzerführung. Sie erfassen Schritt für Schritt die erforderlichen Informationen. Infobuttons im Eingabeformular bieten zusätzliche Hilfe bei inhaltlichen Fragen.

Haben Sie das Online-Baugesuchsformular ausgefüllt und sämtliche Dokumente zum Bauprojekt hochgeladen, reichen Sie das Baugesuch elektronisch ein.

Bis die rechtlichen Grundlagen für einen komplett digitalen Geschäftsverkehr vorhanden sind, müssen Sie zusätzlich zur digitalen Eingabe auch zwei Papierexemplare des Bau-gesuchs, der Gesuchsunterlagen und der von Hand unterschriebenen Eingabequittung einreichen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Bauamt.


Baugesuch im ordentlichen Verfahren

Das Baugesuch ist in 4-facher Ausführung mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Baugesuchsformular inkl. Zusatzformular über die Gebäude- und Wohnungserhebung
  • Katasterplan
  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Umgebungspläne
  • Kanalisations-/Entwässerungspläne
  •  Nachweis der energetischen und schalltechnischen Massnahmen bei  
     Neubauten/Umbauten/Umnutzungen

Baugesuche ausserhalb der Bauzone sind 6-fach einzureichen.


Baugesuch im Anzeigeverfahren

Das Baugesuch ist in 4-facher Ausführung mit folgenden Unterlagen einzureichen:

  • Baugesuchsformular
  • Katasterplan
  • Baupläne (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)

Baugesuche ausserhalb der Bauzone sind 6-fach einzureichen.

Zugehörige Objekte

Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Name Download
Nummer Name Inkrafttreten
700.1 Bau- und Zonenordnung 1. Januar 2010
700.11 Zonenplan zur Bau- und Zonenordnung 1. Januar 2010
700.12 Kernzonenplan zur Bau- und Zonenordnung 1. Januar 2010
700.14 Inventar schützenswerter Bauten 27. November 1990