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Steuerberechnung

Auf der Seite des Kantonalen Steueramts Zürich kann die mutmasslich geschuldete Steuer berechnet werden. Die Steuerberechnung ist ein Hilfsmittel und nicht rechtsverbindlich. Für die Steuerzahlung ist einzig der Betrag auf der Steuerrechnung massgebend.

Die Übermittlung der Daten erfolgt verschlüsselt und die Daten werden unmittelbar nach der Berechnung wieder gelöscht. Die Daten werden für keine weiteren Auswertungen verwendet.

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