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Adresslisten für Vereine oder Organisationen

Listenauskünfte für personenbezogene Zwecke

Die Einwohnerkontrollen können Personendaten von Einwohnerinnen und Einwohnern nach bestimmten Kriterien geordnet bekannt geben, wenn diese für ideelle Zwecke verwendet werden und nicht an Dritte weitergegeben werden.

Zu diesen Personendaten gehören:

  • Name
  • Vorname
  • Adresse
  • Datum von Zu- und Wegzug
  • Geburtsdatum
  • Geschlecht
  • Zivilstand
  • Heimatort

Die Einwohnerkontrolle verfügt dabei über einen gewissen Beurteilungsspielraum. Ideelle Zwecke verfolgen allgemein Vereine, Organisationen und Institutionen im Bereich Kultur, Freizeit, Sport und Politik, deren Aktivitäten zum Gemeinschaftsleben beitragen oder im Interesse des Gemeinwohls erfolgen. Die Bekanntgabe von Adresslisten zu kommerziellen Zwecken ist ausgeschlossen.

Auch darf der Bekanntgabe keine nach § 22 IDG errichtete Datensperre entgegenstehen.


Liste für nicht personenbezogene Zwecke

Die Einwohnerkontrolle kann Personendaten zur Bearbeitung für nicht personenbezogene Zwecke, z.B. Forschung, Statistik oder Planung, bekannt geben.

Die Empfängerin oder der Empfänger hat nachzuweisen, dass die Personendaten anonymisiert werden, aus den Auswertungen keine Rückschlüsse auf betroffene Personen möglich sind und die ursprünglichen Personendaten nach der Auswertung vernichtet werden. Die Bekanntgabe von Personendaten für nicht personenbezogene Zwecke erfordert ein schriftliches Gesuch.

Darin sind folgende Angaben zu machen:

  • Bezeichnung der Empfängerin oder des Empfängers
  • Kurzbeschreibung des Vorhabens
  • Zweck der Bearbeitung zu nicht personenbezogenen Zwecken
  • Nennung eventueller zusätzlicher Rechtsgrundlagen
  • Umschreibung der benötigten Personendaten
  • Ablauf und Art der Datenbearbeitung: Art der Verwendung und Bearbeitung der Personendaten
  • Angaben über die Massnahmen zum Schutz der Personendaten, vor allem hinsichtlich der Aufbewahrung, Anonymisierung und Vernichtung. Die Personendaten sind mittels technischer und organisatorischer Massnahmen vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen
  • die Personendaten dürfen nur für den bei der Erhebung angegebenen Zweck verwendet und nicht weitergegeben werden.

Die Einwohnerkontrolle erlässt einen schriftlichen Entscheid. Sie kann diesen mit Auflagen zum Schutz der Personendaten versehen.


Weitere Informationen

Datenschutzlexikon - Einwohnerkontrollen Zürich

 

Zugehörige Objekte

Name
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Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt
Nummer Name Inkrafttreten
460.1 Reglement Jugend- und Vereinsförderung 1. Januar 2019