Kopfzeile

Inhalt

Drittmeldungen Ein- und Auszug von Mietern

Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle mit Ein- und Auszugsanzeige oder online, wenn sie:

  • eine Wohnung vermieten
  • ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
  • ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
  • ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.

Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.


 

 

 

Zugehörige Objekte

Name
Einzugsanzeige.pdf Download 0 Einzugsanzeige.pdf
Auszugsanzeige.pdf Download 1 Auszugsanzeige.pdf
Name Vorname FunktionAmtsantrittKontakt