Drittmeldungen Ein- und Auszug von Mietern
Vermieterinnen und Vermieter, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Logisgeberinnen und Logisgeber sind drittmeldepflichtig. Sie melden der Einwohnerkontrolle mit Ein- und Auszugsanzeige oder online, wenn sie:
- eine Wohnung vermieten
- ein Zimmer unentgeltlich zur Verfügung stellen
- ein Untermieter oder eine Untermieterin ein- oder auszieht (Meldung durch den Hauptmieter oder die Hauptmieterin)
- ein volljähriges Familienmitglied oder der Partner oder die Partnerin ein- oder auszieht.
Die Meldung muss innert 14 Tagen vom Ein-/Auszug an erfolgen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | |||
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Einzugsanzeige.pdf | Download | 0 | Einzugsanzeige.pdf |
Auszugsanzeige.pdf | Download | 1 | Auszugsanzeige.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohnerkontrolle | 043 422 60 90 | info@schleinikon.ch |