Anmeldung / Abmeldung Hund
Die Hundehalterinnen und Hundehalter sind verpflichtet, ihre neu erworbenen Hunde bei der Gemeinde anzumelden und allfällige Mutationen innert 10 Tagen mitzuteilen. Namens- und Adressänderungen, Halterwechsel sowie der Tod des Hundes sind zusätzlich direkt der AMICUS AG (Chip-Datenbank) zu melden. Merkblatt AMICUS
Alle Hunde müssen vor der Abgabe, oder spätestens bis drei Monate nach der Geburt, mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Datenbank der AMICUS AG registriert sein.
Eine Unterlassung der Registrierung bei der Gemeinde sowie das Laufenlassen der Hunde ohne gültigen Mikrochip haben eine Polizeibusse zur Folge.
Anmeldung Hund
Bei Neuanmeldungen werden wir Ihnen nach Erhalt des Meldeformulars die Rechnung für die Hundesteuer zustellen, sofern Sie im laufenden Jahr in Schleinikon abgabepflichtig sind. Alle übrigen Mutationsmeldungen werden wir in unserem System vormerken.
Bei einer Hundeanmeldung reichen Sie bitte folgende Unterlagen ein:
- Anmeldeformular Hund (siehe Dokumente)
- Kopie Heimtierausweis / Impfbüchlein
- Kopie Haftpflichtversicherungspolice
- Kopien Kursbestätigungen (falls nötig / falls bereits erhalten)
- Bestätigung der bereits bezahlten Hundesteuern (falls nötig)
Hundesteuer
Den Hundehaltern wird die Hundesteuer jährlich im Frühjahr mit Einzahlungsschein in Rechnung gestellt.
| Hundesteuer für einen Hund | CHF | 140.00 |
| Hundesteuer für jeden weiteren Hund | CHF | 190.00 |
Folgende Hunde sind, nur mit Nachweis, von der Hundesteuer befreit:
- Diensthunde
- Militärhunde
- Schutz-, Sanitäts- und Lawinenhunde
- Therapiehunde
- Blindenhunde
Erreicht ein Hund das Alter von drei Monaten nach dem 30. Juni oder wird er nach diesem Zeitpunkt in den Kanton eingeführt, ermässigt sich die Abgabegebühr um die Hälfte.
Rückerstattungen zur Hälfte erfolgen bei Abgabe oder Tod des Hundes vor dem 30. Juni.
Ausbildung
Theoretischen Ausbildungskurs
- Pflicht für neue Hundehaltende und Wiedereinsteigende
- vermittelt Grundlagen zu Pflichten, Verantwortung und artgerechter Haltung
- Abschluss durch Prüfung
- Absolvierung online oder bei Hundeausbildner/innen
- frühstens ein Jahr und spätestens zwei Monate nach Beginn Hundehaltung oder Zuzug Kant. ZH
Praktischen Ausbildungskurs
- für Hunde aller Rassen nötig (gewisse Ausnahmen)
- vermittelt Grunderziehung und sicheres Führen des Hundes
- einheitliche Lernziele müssen erfüllt sein
- Absolvierung bei Hundeausbildner/innen
- frühestens wenn Hund sechs Monate alt und spätestens 12 Monate nach Übernahme
- Kurs-Guides zeigt Pflicht Hundeausbildung
Das Veterinäramt des Kantons Zürich führt eine Liste mit den Hundetrainern, welche die Ausbildungen anbieten.
Zugehörige Objekte
| Name | |||
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| Anmeldeformular Hund (PDF, 79.35 kB) | Download | 0 | Anmeldeformular Hund |
| Abmeldeformular Hund (PDF, 60.05 kB) | Download | 1 | Abmeldeformular Hund |
| Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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| Name | Telefon | Kontakt |
|---|---|---|
| Einwohnerkontrolle | 043 422 60 90 | info@schleinikon.ch |
| Name | Download |
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