Bestattungen
Ein Todesfall ist innert 2 Tagen dem Bestattungsamt der Wohnsitzgemeinde zu melden. Bei einem Todesfall in einem Heim oder Spital ist die Verwaltung für die Mitteilung verantwortlich, bei einem Todesfall zu Hause die Angehörigen. Für die Meldung ist die vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung zu verwenden.
Ausserhalb der Öffnungszeiten ist die Firma Hans Gerber AG, Bestattungsdienste, Lättenstrasse 9, 8315 Lindau, Telefonnummer: 052 355 00 11, während 24 Stunden erreichbar.
Für das Gespräch ist mitzubringen (im Original):
- ärztliche Todesbescheinigung (wenn zu Hause verstorben)
Beim Gespräch auf dem Bestattungsamt Schleinikon werden alle Punkte, welche die Vorbereitung und die Durchführung der Bestattung betreffen besprochen:
- Bestattungsart (Erdbestattung oder Kremation)
- Überführung
- Terminfestsetzung der Beisetzung und der Abdankungsfeier in der Kirche
- Wahl der Grabstättenart (Reihengrab Erdbestattung, Urnengrab, Urnenwand, Gemeinschaftsgrab, Familiengrab)
- Publikation im Mitteilungsblatt
Todesurkunde
Benötigen Sie eine Todesurkunde?
Die Todesurkunde bescheinigt den Zeitpunkt des Todes einer Person.
Die Todesurkunde kann nur durch das Zivilstandsamt des Todesortes ausgestellt werden. Bitte überprüfen Sie den Todesort vor Abschluss Ihrer Bestellung.
Sollte die Person im Zivilstandskreis Dielsdorf (Bachs, Dielsdorf, Neerach, Niederglatt, Niederhasli, Niederweningen, Oberglatt, Oberweningen, Regensberg, Schleinikon, Schöfflisdorf, Steinmaur) verstorben sein, stellt Ihnen das Zivilstandsamt Dielsdorf das gewünschte Dokument gegen Rechnung zu.
Jede Person hat das Recht auf Kenntnis ihrer Personendaten. Zivilstandsdokumente können grundsätzlich nicht für Dritte bestellt werden.
Bei Vertretungen mit schriftlicher Vollmacht werden die Daten an die bevollmächtigte Person bekannt gegeben.
Eine allfällig benötigte Apostille (Beglaubigung) erhalten Sie bei der Staatskanzlei des Kantons Zürich.
Zugehörige Objekte
Name | |||
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Bestattungsverfugung.pdf | Download | 0 | Bestattungsverfugung.pdf |
Merkblatt_fur_Angehorige.pdf | Download | 1 | Merkblatt_fur_Angehorige.pdf |
Weisung_Bestattungsverfugung.pdf | Download | 2 | Weisung_Bestattungsverfugung.pdf |
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bestattungsamt | 043 422 60 90 | info@schleinikon.ch |
Nummer | Name | Inkrafttreten |
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840.1 | Friedhof- und Bestattungsverordnung der Gemeinden Niederweningen und Schleinikon | 1. Januar 2021 |
840.2 | Vertrag über die Mitbenutzung des Friedhofs | 1. Juli 1988 |
840.3 | Verordnung über das Friedhof- und Bestattungswesen der Gemeinden Oberweningen, Schleinikon und Schöfflisdorf | 1. Januar 2016 |