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Unentgeltliche Rechtsberatung

Die unentgeltliche Rechtsberatung Zürich Unterland steht jedermann für mündliche Auskünfte in allen Rechtsfragen zur Verfügung.

Bei einer unentgeltlichen Rechtsauskunft hat der Rechtsuchende die Möglichkeit, bei einem Anwalt eine erste kostenlose Rechtsberatung zu erhalten. Die Dauer ist meist auf 15 bis 30 Minuten limitiert. Diese soll ihm die Möglichkeit geben, die Frage zu klären, ob er überhaupt einen Anwalt braucht und was dieser für ihn tun kann.

Die unentgeltliche Rechtsauskunft ersetzt keine umfassende Rechtsberatung. Vielmehr können Rechtsuchende eine erste Orientierung zu ihrer Rechtsfrage einholen. Sie erfahren so, welche Schritte notwendig sind, um ihr Problem zu lösen, welche Kosten hierbei anfallen und wie lange die weiteren Schritte voraussichtlich dauern werden.

Ohne Voranmeldung können Sie sich im persönlichen Gespräch in der Rechtsauskunftsstelle beraten lassen. 


Gemeinden

Viele Gemeindeverwaltungen haben Sprechstunden für Bürgerinnen und Bürger eingerichtet, die Rechtsauskunft brauchen. Oder sie subventionieren gar Vollzeitberatungsstellen. In der Regel ist die erste Konsultation unentgeltlich. Konsultieren Sie die Website der jeweiligen Gemeinde oder fragen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtkanzlei an.
 

Erwachsenen- und Kinderschutzrecht

Betroffene und Angehörige einer fürsorgerischen Unterbringung sowie einer Massnahme des Kindes- und Erwachsenenschutzes, die nicht mehr weiter wissen, erhalten bei der Anlaufstelle Kindes- und Erwachsenenschutz (KESCHA) eine telefonische Beratung in diesen Fragen.
 

Senioren und Jugendliche

Für ältere Menschen und deren Angehörige beraten Sozialarbeitende der Pro Senectute ihre Mitglieder auch in Fragen des Sozialversicherungsrechts, Erbrechts und des Erwachsenenschutzrechts. Auch Pro Juventute berät Jugendliche bei Fragen in Zusammenhang mit den Sozialversicherungen und in Lebensfragen, die Waisen und Witwen betreffen können.
 

Berufsverbände

Die meisten Berufsverbände gewähren ihren Mitgliedern unentgeltliche Rechtsberatung.
 

Ausgleichskassen

Für Fragen der Altersvorsorge sind die Ausgleichskassen der Kantone zuständig. Die Adressen finden Sie unter www.ahv.ch.
 

Pensionskasse

Der Verein BVG Auskünfte bietet am ersten Mittwoch im Monat an verschiedenen Standorten in der Schweiz unentgeltliche Beratungen an.
 

Sozialhilfe

Die unabhängige Fachstelle für Sozialhilferecht UFS berät und vertritt Armutsbetroffene in sozialhilferechtlichen Angelegenheiten vor Gericht. Jeden Montag und Mittwoch betreibt die UFS ein Beratungstelefon bei Fragen zur Sozialhilfe und Problemen mit dem Sozialamt. Die Schwestern-Organisation Actio Bern hat im Mai 2019 ihre Beratungstätigkeit aufgenommen und unterstützt ebenso Armutsbetroffene.
 

Gerichte

Rechtsberatungsstellen führen auch viele Bezirks- und Arbeitsgerichte. Siehe die Websites der Kantone und Gerichte.

 

Dokumente

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