Gemeindeversammlung
Ort
GemeindesaalDorfstrasse 16
8165 Schleinikon
Informationen
- Beschreibung
Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Schleinikon werden hiermit auf
Donnerstag, 3. Dezember 2020, 20.00 Uhr,
in den Gemeindesaal, Dorfstrasse 16, Schleinikon
zur Gemeindeversammlung eingeladen.
Es gelangen folgende Geschäfte zur Behandlung:
Traktanden
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Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung des Steuerfusses von 45%
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Genehmigung der Polizeiverordnung
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Genehmigung der Siedlungsentwässerungsverordnung
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Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes
Im Anschluss: Informationen aus den Ressorts
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- Voraussetzungen
Die Akten und Anträge liegen 4 Wochen, der Beleuchtende Bericht 2 Wochen vor der Gemeindeversammlung während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Der Beleuchtende Bericht wird auf Verlangen kostenlos zugestellt und kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Zudem steht der Beleuchtende Bericht auch auf der Website www.schleinikon.ch zum Download bereit.
Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 17 des neuen Gemeindegesetzes dem Gemeinderat Schleinikon mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Bitte beachten Sie die Maskentragepflicht.
Download
Dokumente
Name | |||
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Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung Dezember 2020 | Download | 0 | Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung Dezember 2020 |
Polizeiverordnung | Download | 1 | Polizeiverordnung |
SEVO Verordnung | Download | 2 | SEVO Verordnung |
Ausführungsbestimmungen zur SEVO | Download | 3 | Ausführungsbestimmungen zur SEVO |
Verordnung über die Abwasseranlagen alt | Download | 4 | Verordnung über die Abwasseranlagen alt |
Budget_2021.pdf | Download | 5 | Budget_2021.pdf |