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Gemeindeversammlung

3. Dez. 2020, 20.00 Uhr

Ort

Gemeindesaal
Dorfstrasse 16
8165 Schleinikon

Kontakt

Tomic Nicola
info@schleinikon.ch

Informationen

Beschreibung

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Schleinikon werden hiermit auf

Donnerstag, 3. Dezember 2020, 20.00 Uhr,

in den Gemeindesaal, Dorfstrasse 16, Schleinikon

zur Gemeindeversammlung eingeladen.

Es gelangen folgende Geschäfte zur Behandlung:

Traktanden

  1. Genehmigung des Budgets 2021 und Festsetzung des Steuerfusses von 45%

  2. Genehmigung der Polizeiverordnung

  3. Genehmigung der Siedlungsentwässerungsverordnung

  4. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes

    Im Anschluss: Informationen aus den Ressorts

Voraussetzungen

Die Akten und Anträge liegen 4 Wochen, der Beleuchtende Bericht 2 Wochen vor der Gemeindeversammlung während den ordentlichen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung zur Einsicht auf. Der Beleuchtende Bericht wird auf Verlangen kostenlos zugestellt und kann bei der Gemeindeverwaltung angefordert werden. Zudem steht der Beleuchtende Bericht auch auf der Website www.schleinikon.ch zum Download bereit.

Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 17 des neuen Gemeindegesetzes dem Gemeinderat Schleinikon mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Bitte beachten Sie die Maskentragepflicht.

Download

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Dokumente

Name
Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung Dezember 2020 Download 0 Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung Dezember 2020
Polizeiverordnung Download 1 Polizeiverordnung
SEVO Verordnung Download 2 SEVO Verordnung
Ausführungsbestimmungen zur SEVO Download 3 Ausführungsbestimmungen zur SEVO
Verordnung über die Abwasseranlagen alt Download 4 Verordnung über die Abwasseranlagen alt
Budget_2021.pdf Download 5 Budget_2021.pdf