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Einladung zur Gemeindeversammlung vom 4.Dezember 2019

4. November 2019

Einladung Gemeindeversammlung

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Schleinikon werden hiermit auf

Mittwoch, 4. Dezember 2019, 20.00 Uhr,

in den Gemeindesaal, Dorfstrasse 16, Schleinikon

zur Gemeindeversammlung eingeladen.

 

Es gelangen folgende Geschäfte zur Behandlung:

Traktanden

  1. Budget 2020, Genehmigung inkl. Festsetzung Steuerfuss
  2. Kreditabrechnung Talweg, Genehmigung
  3. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes

Im Anschluss

  • Informationen aus den Ressorts
  • Apéro

 

Informationen an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger:

Die vollständigen Akten und das Stimmregister liegen vom 1. November bis 4. Dezember 2019 während der Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Schleinikon zur Einsicht auf.

Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 17 des neuen Gemeindegesetzes dem Gemeinderat Schleinikon mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Schleinikon, 4. November 2019

GEMEINDERAT SCHLEINIKON

Zugehörige Objekte

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