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Einladung Gemeindeversammlung

26. April 2019

Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Politischen Gemeinde Schleinikon werden hiermit auf

Mittwoch, 5. Juni 2019, 20.00 Uhr,

in den Gemeindesaal, Dorfstrasse 16, Schleinikon

zur Gemeindeversammlung eingeladen.

 

Es gelangen folgende Geschäfte zur Behandlung:

Traktanden

1. Antrag zur Genehmigung der Jahresrechnung 2018 der politischen  Gemeinde  Schleinikon
2. Anfragen nach § 17 des Gemeindegesetzes

Im Anschluss sind alle herzlich zum Apéro eingeladen.

 

Informationen an die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger:

Die vollständigen Akten und das Stimmregister liegen vom 6. Mai bis 4. Juni 2019 während der Bürozeiten bei der Gemeindeverwaltung Schleinikon zur Einsicht auf.

Anfragen von allgemeinem Interesse sind gemäss § 17 des neuen Gemeindegesetzes dem Gemeinderat Schleinikon mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und unterzeichnet einzureichen.

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer mit politischem Wohnsitz in der Gemeinde Schleinikon, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und nicht vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.

Schleinikon, 26. April 2019

GEMEINDERAT SCHLEINIKON

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